IMPRESSUM & AGB
Geschäftsführung: Michéle Adamski & Kerstin Schilly
Sitz der Gesellschaft: Berlin, HRB 179326 B
Umsatzsteuer-ID DE307666853
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AGB
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH und dem Auftraggeber, auch wenn sie dem Auftraggeber nicht erneut übergeben werden. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht die La Maison Victor Schilly & Friends hiermit ausdrücklich.
§ 1 Vertragsabschluss
(1) Verträge zwischen der La Maison Victor Schilly & Friends und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH zustande. Sämtliche Angebote seitens der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH sind freibleibend.
(2) Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Genehmigungen und Lizenzen sind durch den Auftraggeber beizubringen, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.
(3) Die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich, einander wechselseitig und unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
(4) Die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH darf, im Interesse des Auftraggebers und innerhalb des zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Budgets, Dritte zur Erfüllung der vertraglichen Leistungsverpflichtung beiziehen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH. Mit Ausnahme eines vorzeitigen Rücktritts gemäß § 4 ist die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
§ 2 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, es sei denn, sie sind explizit als Bruttopreise ausgewiesen.
(2) Die von der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH zugrunde gelegten Pauschalpreise beinhalten ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen. Nebenkosten, insbesondere die für die Erfüllung des Vertrages durch die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH notwendigen Kosten, wie beispielsweise Gebühren (z.B. GEMA), Abgaben, Kosten für Genehmigungen und behördlichen Auflagen, Kosten für Sicherheitsmaßnahmen, Gebühren für Urheber- und Leistungsschutzrechte, Zahlungen an die Künstlersozialkasse, etc. sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern nicht ein anderes schriftlich vereinbart ist.
(3) Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH im Sinne von § 278 BGB sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH in Rechnung gestellt.
(4) Solche Leistungen, deren Erbringung nicht Gegenstand der Bestätigung der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH sind, die aber im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung auf kurzfristige - auch mündliche - Kundenveranlassung erbracht
werden, oder solche Leistungen, die im Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltung unerlässlich sind, werden dem Auftraggeber ebenfalls nach den vereinbarten Vergütungssätzen der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH in Rechnung gestellt.
§ 3 Bezahlung
(1) Die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung oder entsprechend § 3 Abs. 2 in Rechnung zu stellen. Rechungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sieben Tage nach Rechungszugang zur Zahlung fällig. Eine verzugsbegründende Mahnung seitens der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH ist entbehrlich, wenn der jeweilige Rechnungsbetrag nicht innerhalb der nach § 3 Abs. 1 Satz 2 bestimmten Frist gezahlt wird.
(2) Die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
• bis zu 50% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss („1. Akonto-Rechnung“) und
• bis zu 50% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag.
Vorschüsse im Sinne dieses Abs. 2 sind sofort zu Zahlung fällig, § 3 Abs. 1 Satz 2 gilt insoweit nicht.
(3) Abzüge jeglicher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. Es besteht keine Leistungspflicht der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH, wenn fällige Leistungen des Auftraggebers nicht erbracht wurden.
(4) Im Falle eines Zahlungsverzuges steht der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH ist berechtigt, den daraus entstandenen Schaden nach Maßgabe des § 4 in Rechnung zu stellen.
(5) Dem Auftraggeber steht lediglich im Hinblick auf rechtskräftig festgestellte Forderungen ein Recht zur Aufrechnung zu. Der Auftraggeber ist ausschließlich im Hinblick auf solche rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
§ 4 Stornierungen/Rücktrittskosten
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von dem Vertrag zurückzutreten. Als Leistungsbeginn gilt der erste Tag der Veranstaltung.
(2) Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH.
(3) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten zu ersetzen, sowie die seitens der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Eigenleistungen zu vergüten. Die direkten Kosten setzen sich aus den Kosten für Planung und Organisation, Gelände- und Locationmiete sowie den Durchführungskosten (Personal, Catering etc.) zusammen, und sind in dem Umfang zu ersetzen, wie sie von der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH nicht storniert werden können.
(4) Die Rücktrittskosten nach § 4 Abs. 3 gelten nicht für Leistungen der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30% des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen.
(5) Die Rücktrittskosten werden unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen ermittelt. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten, wobei die Haftung des Auftraggebers auf die Höhe des vereinbarten Preises beschränkt ist.
(6) Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Kosten und Aufwendungen, einen geringeren Gewinn und/oder höhere tatsächliche Einsparungen der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast.
(7) Der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH steht das Recht zu, von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch noch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung für die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.
§ 5 Abnahme der Leistung
(1) Die Abnahme der Leistung erfolgt sofort im Anschluss an deren Erbringung. Dies gilt auch bei Teilleistungen, insbesondere bei Aufbauten und Konzeptionen ebenfalls nach deren Fertigstellungsanzeige bzw. Zugang. Erfolgt eine Abnahme nicht, so kann die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt die jeweilige Leistung als abgenommen. Der Auftraggeber ist berechtigt die Abnahme durch Angabe von berechtigten Gründen zu verweigern.
(2) Kann die Leistung der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erfüllt werden, hat die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH dies dem Auftraggeber anzuzeigen. Die Leistungsgefahr geht mit Zugang der
Anzeige auf den Auftraggeber über; die Leistung gilt dann als erfüllt. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Auftraggeber nach den Grundsätzen der §§ 293, 300 BGB.
§ 6 Kündigung
(1) Wird die Veranstaltung in Folge von bei Vertragsabschluss bei pflichtgemäßer Sorgfalt nicht voraussehbarer und nicht zu vertretener höherer Gewalt (z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,
unvorhergesehene behördliche Anordnungen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH GmbH für die bereits erbrachten Leistungen eine für beide Seiten angemessene Entschädigung, jedoch mindestens den Betrag nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 verlangen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt
§ 7 Haftung/Schadenersatz
(1) Die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der Leistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung ein.
(2) Die Haftung der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz ist insgesamt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH beschränkt, soweit im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ein Schaden weder fahrlässig noch vorsätzlich, in allen anderen Fällen weder grob fahrlässig noch vorsätzlich durch die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Hauptleistungspflicht und bei Pflichten, auf die eine Partei im besonderen Maß vertrauen darf.
(3) Es wird zwischen der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
(4) Bei einem Leistungsangebot der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH mit erhöhtem Risiko kann die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken versicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH in diesem Fall als Auslagen erstattet.
(5) Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH als Fremdleistungen lediglich vermittelt hat (z.B. Vermittlung von Tickets) und die ausdrücklich als Fremdleistung bezeichnet werden, haftet die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH auch bei einer Teilnahme als Ansprechpartner an diesen Veranstaltungen lediglich für die ordnungsgemäße Auswahl und gegebenenfalls Instruktion des vermittelten Dritten, sofern dieser nicht als Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB zu qualifizieren ist. Der Auftraggeber kann die Ansprüche, die der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH GmbH gegen den Dritten in diesem Zusammenhang zustehen, unmittelbar gegen diesen geltend machen; die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH tritt hierzu sämtliche Ansprüche gegen diese Dritten an den Auftraggeber ab, und verpflichtet sich, sämtliche insoweit erforderlichen Handlungen vorzunehmen.
(6) Soweit die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Wirkungskreises des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die unter § 7 Abs. 2 genannten Haftungsgrenzen übersteigen.
(7) Die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH übernimmt keine Haftung für seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern gegenüber der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH erhoben werden.
(8) Die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH haftet nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Veranstaltung den Weisungen des Auftraggebers unterliegt, sofern der eingetretene Schaden auf dieser Weisungsgebundenheit beruht.
(9) Die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH übernimmt keine Haftung für verkehrsbedingte Transferverzögerungen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH herbeigeführt wurden.
§ 8 Miete
Soweit die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH ist der Wiederbeschaffungswert
zugrunde zu legen. Die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.
§ 9 Vermittlungsleistung
(1) Soweit die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von „Direktgeschäften“ unter Umgehung der Vermittlungsleistungen der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH zu nutzen.
(2) Ist die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.
(3) Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung nach § 9 Abs. 1 ist die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH so zu stellen, als wäre das unerlaubte „Direktgeschäft“ von der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH vermittelt worden. Die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH hat in diesem Fall für jeden Verstoß des Auftragsgebers einen Anspruch auf Zahlung einer Vermittlungsprovision in der Höhe, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH zu zahlen verpflichtet gewesen wäre.
§ 10 Gewährleistung
(1) Sollte eine Leistung der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber, sofern er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, den Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB zu rügen und Nachbesserung zu verlangen.
(2) Die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH ist zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt; erst nachdem eine Nachbesserung seitens der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH zweimalig fehlgeschlagen ist, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz statt der Leistung geltend zu machen oder Minderung zu erklären. Der Auftraggeber kann eine Nachbesserung und Ersatzleistungen der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH angezeigtem Grund, nicht zuzumuten ist; insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung die gebuchte Veranstaltung erheblich beeinträchtigt wird. Die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH ist zur Nachbesserung solange nicht verpflichtet, wie der Auftraggeber seine ihm bis dahin entstandenen Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen AGB nicht erfüllt hat.
(3) Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und gegebenenfalls entstehende Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen gegebenenfalls entstehenden Schaden gering zu halten.
(4) Soweit der Auftraggeber eine Minderung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH begehrt, ist er verpflichtet, der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH dies unter Angabe von Gründen unverzüglich mitzuteilen. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, können Ansprüche aufgrund einer Schlecht- oder Nichtleistung der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH gegen diese nicht geltend gemacht werden, wenn die Anzeige der Schlecht- oder Nichtleistung nicht unverzüglich im Sinne des § 377 HGB erfolgt.
(5) Unwesentliche Mängel der Leistung berechtigten den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme, zur Minderung oder zur Zurückbehaltung der Vergütung.
(6) Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen
zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
§ 11 Urheber-, Nutzungs- und Leistungsschutzrechte
Überlässt der Auftraggeber der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH zum Zwecke der Vertragserfüllung Marken oder Werke, so sichert der Auftraggeber zu, dass er berechtigt ist, der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH die jeweils erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte zu übertragen. Der Auftraggeber sichert ferner zu, dass durch seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen seitens der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftraggeber überträgt der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH zum Zwecke der Vertragserfüllung die erforderlichen Nutzungsrechte. Der Auftraggeber stellt die La Maison Victor Schilly & Friends GmbH von sämtlichen Kosten und Schäden frei, die der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH durch einen Verstoß gegen die drei vorgenannten Sätze entstehen.
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Leistungen der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH wird – sofern zulässig - Berlin als Gerichtstand vereinbart.
(2) Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach dem Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich diese Gesetzes verlegt hat oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageeingebung nicht bekannt ist.
§ 13 Schlussbestimmung
(1) Alle personenbezogenen Daten, die der La Maison Victor Schilly & Friends GmbH zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß des BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind. Die Einwilligung gilt für solange wie die Datenspeicherung zur Abwicklung der vertraglichen Vereinbarung erforderlich ist oder solange eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.